Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
 
links017 Mende Romylinks018 Mende Romylinks003links008links006links019 Mende Romylinks007links004links005links015links012 Krönert Volkerlinks023 Schubert Mirko
 
rechts016 Lutomski Carmenrechts017 Mende Romyrechts014 Lutomski Carmenrechts007rechts004rechts020 Mende Romyrechts019 Mende Romyrechts015 Lutomski Carmenrechts018 Mende Romyrechts023 Schubert Mirkorechts013 Schubert Mirkorechts006rechts008rechts005rechts003rechts012rechts009
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Medizinische Versorgung

Die Bereitschaftspraxen der KV Sachsen – Ihre Anlaufstellen, wenn Ihre Arztpraxis geschlossen hat:
Bereitschaftspraxen werden oft auch als „Portalpraxen“ bezeichnet und dienen der Behandlung von Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, die normalerweise tagsüber eine Arztpraxis aufsuchen würden, deren Behandlung aber aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Praxisöffnungstag warten kann.
Telefonisch ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116  117 erreichbar. Weitere Informationen zu den Bereitschaftspraxen in Ihrer Region finden Sie unter folgendem Link auf der Internetpräsenz der KV Sachsen: www.kvsachsen.de > Bürger > Ärztlicher Bereitschaftsdienst 
Hier gelangen Sie direkt zum Video "116117 - Wen rufst du im Notfall an?"
Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft, Vergiftungen, ist der Rettungsdienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112 zuständig.
Damit die Wartezeiten akut erkrankter Personen nicht unnötig verlängert werden, sind die Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen zur ausschließlichen Ausstellung von Wiederholungsrezepten oder Folgebescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit.