Heiraten in Sayda

 

 

Einleitungsbild 2

 

 

Sie können in Sayda an mehreren Orten standesamtlich getraut werden – so zum Beispiel

in unserem Trauzimmer im Rathaus der Stadt

(derzeit aufgrund Sanierungsarbeiten nicht möglich),

im Heimatmuseum "St. Johannis"

oder auch in einem der zwei gewidmeten Trauräume im Waldhotel „Kreuztanne“, in Sayda, Ortsteil Friedebach.
Dort ist ebenso eine Trauung unter freiem Himmel denkbar.

Die wunderschöne Parkanlage mit Blick über die erzgebirgischen Wälder und Täler laden bei schönem Wetter geradezu dazu ein.

 

Zu den Vorzügen und Konditionen, sowie dem aktuellen Terminangebot, lassen Sie sich gern beraten im Standesamt der Stadt Sayda unter ,

Telefonnr.  037365-972 14.

 

Trauzimmer Kreuztanne 1

Trauzimmer im Waldhotel Kreuztanne

 

 

Heimatmuseum 3

Trauzimmer im Heimatmuseum

"St. Johannis"

Waldhotel Kreuztanne

Waldhotel Kreuztanne

 

Wo wird die Eheschließung angemeldet und welche Unterlagen werden hierfür benötigt?

 

Alle Angaben gelten auch für gleichgeschlechtliche Paare.

       

Eheschließungen sind beim Standesamt am Haupt- oder Nebenwohnsitz der Partner oder der Partnerin anzumelden.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin per E-Mail, Fax oder telefonisch.

 

Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Gültigen Personalausweis / Reisepass
  • Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes der Hauptwohnung
  • Eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (beglaubigter Registerausdruck), ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes. Eine Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde ist nicht ausreichend!
  • Bei gemeinsamen vorehelichen Kindern die Geburts- oder Abstammungsurkunde der Kinder, die Vaterschaftsanerkennung und wenn gemeinsame Sorge begründet wurde, die Sorgeerklärung
  • Geschiedene Ehepartner bringen die Eheurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk der letzten Ehe bei
  • Verwitwete Ehepartner bringen die Eheurkunde und Sterbeurkunde bei
  • Gleiches gilt für gerichtlich aufgehobene Lebenspartnerschaften oder verwitwete Lebenspartner
  • Bei Auslandsbeteiligung wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

 

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.

 

Datenschutz im Standesamt (Bitte hier klicken)