Geförderte Maßnahmen
Förderrichtlinie Beschleunigung Grundschulbetreuung - FöriGrundSB
(eingestellt am 22.06.2021)
Die Stadt Sayda erhält eine Zuwendung in Höhe von 35.000,00 € auf der Grundlage der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen zur Beschleunigung der Verbesserung ganztägiger Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter (Förderrichtlinie Beschleunigung Grundschulbetreuung – FöriGrundSB) als Projektförderung zur Anteilsfinanzierung für die malermäßige lnstandsetzung und Erneuerung der Fußböden in Klassenräumen, Schaffung eines zusätzlichen Umkleideraumes durch Maler- und Fließenlegerarbeiten sowie Anschaffung von Garderobeneinrichtung, Beschaffung von digitalen Anzeigegeräten in der Grundschule „Max Rennau“ Sayda aufgrund eines Bescheides der Sächsischen Aufbaubank vom 10.03.2021.
Digitalpakt Schule
Die Stadt Sayda erhält eine Zuwendung in Höhe von 235.242,15 € zur Errichtung und Verbesserung digitaler technischer Infrastruktur und Lehr-Lern-Infrastruktur an den Schulen
Grundschule „Max Rennau“ und Oberschule „Bergstadtschule“.
Diese Maßnahme wird gefördert aufgrund des Beschlusses des Deutschen Bundestages und wird mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Umrüstung der Feuerwehrfahrzeuge der Stadt Sayda auf BOS Digitalfunk
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
Sanierung des Buswendeplatzes im Stadtteil Friedebach
Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
Förderung der Ganztagsangebote (unterrichtsergänzende Bildungs-, Unterstützungs- und Betreuungsangebote)
an der Oberschule Sayda, Am Wasserturm 23, 09619 Sayda. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Kommunales Ehrenamts-Budget 2018
Förderung, Anerkennung und Stärkung ehrenamtlich engagierter Bürgerinnen und Bürger
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.