Aufruf zur Bewerbung als Schöffe

Sayda

Aufruf zur Bewerbung als Schöffe

 

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht wird in der Stadt Sayda mindestens 1 Person, die am Amtsgericht  und Landgericht  als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnimmt. Der Stadtrat der Stadt Sayda hat bis 30.06.2023 entsprechende Vorschlagslisten zu beschließen. Über die Vorschlagslisten der Jugendschöffen entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

 

Durch das Amt eines Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil. Ihre Stimme hat bei Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Der Schöffe soll grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhält der Schöffe eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.

 

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30.04.2023 in der Stadtverwaltung Sayda, Hauptamt, Frau Hennersdorf, Tel.:037365/97215 oder per Mail unter . Ein Formular kann untenstehend heruntergeladen werden. Zur Aufnahme auf die Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde ist dieses Formular vollständig auszufüllen und eigenhändig zu unterschreiben.

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 06.04.2023 an das Jugendamt des Landkreises Mittelsachsen Bewerbungsformulare können von der Internetseite des Landratsamtes www.landkreis-mittelsachsen.de heruntergeladen werden.

 

Zusätzliche Informationen zum Schöffenamt sowie einen Überblick über den Gang des Strafverfahrens können auf dem Themenportal der sächsischen Justiz (www.justiz.sachsen.de) nachgelesen werden.

 

Hennersdorf

Hauptamtsleiterin

 

Formulare zum Download:

Berwerbungsformular Schöffe

Erklärung Schöffe

 

 

 

 

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