Richtlinien Amtsblatt vom 08.06.2011
Richtlinien der Stadt Sayda für die Herstellung und den Vertrieb des „Saydaer Amts- und Heimatblatt für Sayda und Umgebung“
Der Stadtrat der Stadt Sayda hat am 08.06.2011 in öffentlicher Sitzung mit Beschlussnummer 34/2011 nachfolgende Richtlinien beschlossen:
- Die Stadt Sayda ist Träger des „ Saydaer Amts- und Heimatblatt für Sayda und Umgebung“ (nachfolgend „ Amtsblatt“ genannt).
- Alle Entscheidungen betreffs der Herstellung und des Vertriebes des Amtsblattes obliegen einem Redaktionsausschuss. Das Recht des Stadtrates als Vertretungskörperschaft der Stadt Sayda zu Grundsatzentscheidungen wird dadurch nicht berührt.
- Hauptaufgaben des Amtsblattes sind:
- Amtliche Mitteilungen der Stadt Sayda und übergeordneter Behörden
- Umfassende Informationen der Bürger über Kommunalaufgaben
- Demokratische Mitwirkung der Bürger bei allen Fragen der Entwicklung der Stadt und bei der Gestaltung des Zusammenleben
- Darstellung und Förderung des Vereinslebens
- Förderung von Natur- und Heimatverbundenheit
- Wirtschaftsfördernde Aktionen und Unterstützung
- Der Redaktionsausschuss setzt sich aus Vertretern der Stadtverwaltung, Vereine, Institutionen und interessierten Bürgern zusammen (Anlage). Der Ausschuss wird alle 2 Jahre durch den Stadtrat auf Vorschlag des Bürgermeisters bestätigt.
- Die Leitung des Redaktionsausschusses obliegt dem Bürger- und Tourismusbüro, welches innerhalb seines Arbeitsbereiches für die gesamte Bearbeitung des Amtsblattes verantwortlich ist.
- Die Finanzierung erfolgt durch
- Bekanntmachungen der Stadt Sayda (pauschalisiert monatlich 150,00 €)
- Annoncen und Anzeigen gemäß Punkt 11.
- Verkauf für 1,00 € je Stück
- Spenden
Es ist anzustreben, dass sich das Amtsblatt durch obengenannte Einnahmen selbst finanziert. Entstehende Finanzierungslücken trägt der Träger.
- Der Vertrieb erfolgt über freiwillige Helfer auf der Grundlage eines Bestellsystems. Die Helfer können eine Aufwandsentschädigung erhalten.
- Das Amtsblatt erscheint monatlich. Redaktionsschluss ist immer der 20. des Vormonats.
- Der Entwurf der jeweiligen Ausgabe ist immer durch den Redaktionsschluss zu begutachten und zu genehmigen. Eingesandte Beiträge für den nichtamtlichen Teil müssen mit dem Namen des Verfassers im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Beiträge dürfen durch den Redaktionsausschuss nicht verändert werden. Beiträge können aber zurück gewiesen werden, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, individuelle Bürgerrechte oder Sitte und Anstand verletzen, dem Gemeinwohl nicht dienlich sind.
- Es gelten folgende Preise für Anzeigen:
Größe der Anzeige Maße (B x H) Preis – gewerblich Preis - privat
1/1 Seite 185 mm x 270 mm 115,00 € ----
1/2 Seite 185 mm x 132 mm 70,00 € 35,00 €
1/4 Seite 90 mm x 132 mm 40,00 € 20,00 €
1/8 Seite 90 mm x 64 mm 25,00 € 12,50 €
1/16 Seite 90 mm x 30 mm ---- 6,00 €
Bei gewünschten Zwischenmaßen wird ein Millimeterpreis berechnet. Danach kosten 10 mm pro 90 mm Spaltenbreiten 4,0 € für eine gewerbliche Anzeige und 2 € für eine private Anzeige. Redaktionelle Beiträge fürs Gewerbe (mindestens 1/2 Seite) werden mit 40 € Pauschale berechnet.
- Die Veröffentlichung von privaten Anzeigen erfolgt erst nach Bezahlung des Entgeltes.
- Diese Richtlinien treten am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Die Richtlinien vom 05.12.2001verlieren gleichzeitig ihre Gültigkeit.
Sayda, am 08.06.2011
(Dienstsiegel)
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V. Krönert
Bürgermeister
Anlage: Redaktionszusammensetzung
(Stand: 01.05.2011)
Name Institution, Vertreter für ….
Herr V. Krönert Bürgermeister
Herr V. Herklotz Hauptamtsleiter(bis 30.11.11),
Vorsitzender Stadtverein
Frau M. Meyer Bürger- und Tourismusbüro sowie Satz
Herr J. Stark Ortsvorsteher Friedebach
Herr R. Bach Druckerei
Impressum:
Herausgeber und Gesamtverantwortung: Bürgermeister der Stadt Sayda
Redaktion: Redaktionsausschuss gemäß Richtlinien der Stadt Sayda vom 08.06.2011
Verantwortlich für amtlichen Teil: Bürgermeister
Satz: Bürger- und Tourismusbüro Sayda
Druck: Fa. Ralf Bach, Brauereiweg 4, Sayda
Hinweis: Beiträge im nichtamtlichen Teil sind freie Meinungsäußerungen der Verfasser. Es sind keine amtlichen Mitteilungen der Stadt Sayda und geben auch nicht die Meinung der Stadtverwaltung und/oder des Stadtrates Sayda wieder.
